Wohnung in Berlin
: Entlastet neues Gesetz Mieter? Mieterverein sieht ein Problem

Quadratmeterpreise von 25 bis 30 Euro für eine befristete und möblierte Wohnung sind in Berlin inzwischen normal. Ein Gesetzentwurf könnte die Mieten bald senken. Der Mieterverein weist auf ein Defizit hin.
Von
Maria Neuendorff
Berlin
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Möbliertes Wohnzimmer: ARCHIV - Der Umfang der Möblierung kann stark variieren. Wichtig ist, dass der Mietvertrag klar regelt, welche Möbel enthalten sind. (zu dpa: «Möblierter Wohnraum: Welche Rechte und Pflichten gelten») Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++

Möblierte Wohnungen zur Kurzeit-Vermietung haben im Vergleich zu regulären Mietwohnungen in Berlin stark zugenommen.

Andrea Warnecke/dpa
  • Berlin: Kurzzeit-möblierte Wohnungen stark gestiegen, oft 25–30 €/m²
  • Beispiel: 32 m², möbliert, Wedding: 1508 € monatlich, Laufzeit 3–12 Monate
  • Gesetzentwurf: Info-Pflicht zum Möblierungszuschlag, Obergrenze 5 % der Nettokaltmiete
  • Mietervereine: 5 % problematisch; fordern 2 % vom Zeitwert, klare Definition „vollausgestattet“
  • Neu: Nachzahlung soll auch ordentliche Kündigung verhindern; Kritik: nur einmal nutzbar

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Gerade in Berlin werden Wohnungen zunehmend möbliert und befristet angeboten und das oft zu deutlich höheren Preisen als bei der regulären Vermietung. Eine 32-Quadratmeter möblierte Ein-Zimmer-Wohnung im rauen Wedding kann da schon mal 1508 Euro im Monat kosten.

Die Mindestmietdauer beträgt drei Monate, maximal kann der Neumieter einen Vertrag für ein Jahr abschließen, ist in der Internet-Annonce zu lesen.

Um zu verhindern, dass viele Vermieter mit den möblierten Wohnungen und der Kurzzeitvermietung die Mietpreisbremse sowie das Zweckentfremdungsverbot umgehen, hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt.

Obergrenze für Möbelzuschlag

Der sieht unter anderem vor, dass Vermieter verpflichtet werden sollen, den Mieter oder die Mieterin über die Höhe des Möblierungszuschlages zu informieren, wenn sie ihn in die Miete einpreisen möchten. Ansonsten muss der Zuschlag nicht gezahlt werden.

Der Berliner Mieterverein begrüßt den Vorschlag, diese Möblierungszuschläge künftig gesondert auszuweisen und am Zeitwert der Möbel auszurichten. Die dafür vorgesehene pauschale Obergrenze von fünf Prozent der Nettokaltmiete für voll möblierte Wohnungen findet Geschäftsführerin Wibke Werner allerdings eher problematisch.

„Diese fünf Prozent werden ja nach der Grundmiete berechnet. Wer also sowieso schon teuer vermietet, hat auch einen größeren Spielraum, noch einmal Geld raufzuschlagen“, betont die Juristin.

Aus der Beraterpraxis in Berlin weiß sie: auch bei der Vermietung von „Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch“ werden häufig Sechs-Monats-Verträge angeboten, aber danach kommt es oft zum Anschlussvertrag mit dem gleichen Mieter.

Befristete Mietwohnungen oft überteuert

„Gerade Wohnungssuchende in angespannten Märkten werden oft in überteuerte möblierte, befristete Mietverhältnisse gedrängt, obwohl sie eigentlich eine unmöblierte Wohnung in einem unbefristeten Mietverhältnis suchen“, bestätigt auch Melanie Weber-Moritz, Präsidentin des Deutschen Mieterbundes.

Studien zeigten, dass die durchschnittliche Angebotsmiete für möblierte und befristete Wohnungen bundesweit zwischen 2012 und 2024 von rund 15 Euro auf etwa 27 Euro pro Quadratmeter gestiegen ist.

Gleichzeitig habe sich der Anteil solcher Angebote in den 14 größten Städten von 15 auf 30 Prozent verdoppelt. „Möbliertes Wohnen wird gezielt als Geschäftsmodell genutzt, um Mieterschutzvorschriften zu umgehen und besonders hohe Renditen zu erzielen“, so Weber-Moritz.

In Berlin stiegen die Inserate für möbliertes Wohnen auf Zeit laut Wohnungsmarktbericht der Investitionsbank von 2012 bis 2022 um rund 185 Prozent. Oft würden für dieses Segment 25 bis 30 Euro pro Quadratmeter aufgerufen, berichtet Wibke Werner vom Berliner Mieterverein.

Keine Kündigung trotz Mietschulden

Zwar gebe es in der deutschen Hauptstadt durchaus einen stetigen Bedarf an Kurzeit-Unterkünften, allerdings nicht in diesem Ausmaß. Der Mieterverein fordert deshalb schon seit längerem, in den Mietverträgen den tatsächlichen Bedarf der Mietenden festzuhalten.

Damit könnte überprüft werden, ob es sich wirklich um einen Studenten im Auslandssemester oder Handwerker auf Montage handelt, die das Apartment nur für kurze Zeit bräuchten und dies auch dem Vertragswillen der Mieter entspricht.

Der Mieterverein schlägt zudem vor, als Möblierungszuschlag maximal zwei Prozent des Zeitwertes der vorhandenen Möbel zuzulassen und die Bezeichnung „vollausgestattet“ im Gesetz genauer zu definieren.

Der Berliner Mieterverein wie auch der Deutsche Mieterbund begrüßen jedoch, dass künftig durch Nachzahlung des Mietrückstands nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung verhindert werden soll.

Wohnungsverlust soll vermieden werden

Bislang konnte durch das Begleichen des Zahlungsrückstands nur die fristlose Kündigung unwirksam werden, ohne dass dies auf die oft gleichzeitig ausgesprochene ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverszugs Auswirkungen hatte.

Dabei soll bei Mietrückständen von maximal zwei Monatsmieten eine ordentliche Kündigung unwirksam gemacht werden können, wenn sie innerhalb der Schonfrist ausgeglichen werden. „Diese Regelung ist sozial gerecht und ein wichtiger Beitrag zur Vermeidung von Wohnungsverlust“, so Weber-Moritz.

Berliner Mieterverein, Deutscher Mieterbund Verein und Bund kritisieren jedoch die vorgesehene Beschränkung auf einen einmaligen Anwendungsfall. „Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten geraten viele Haushalte kurzfristig in Zahlungsschwierigkeiten“, bemängelt die Mieterbund-Präsidentin. So biete die neue Regel nicht ausreichenden Schutz vor Obdachlosigkeit.

„Die vorgeschlagene Gesetzesänderung ist ein Schritt in die richtige Richtung, sollte aber noch einmal nachjustiert werden“, findet auch Wibke Werner vom Berliner Mieterverein, der rund 200.000 Mitglieder hat und jährlich rund 80.000 Beratungen durchführt. „Am effektivsten wäre es, die Mietpreisbremse auch auf Kurzzeitvermietungen anzuwenden.“