Wehrdienst 2026: Ab wann gilt das neue Gesetz?

Ab wann gilt das neue Gesetz zum Wehrdienst?
Federico Gambarini/dpaDer Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem neuen Wehrdienstgesetz zugestimmt, nachdem der Bundestag das neue Gesetz bereits Anfang Dezember beschlossen hatte. Mit der Zustimmung im Bundesrat fehlt nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten, wonach das Gesetz formell in Kraft treten kann. Ab wann gilt das neue Gesetz zum Wehrdienst?
Das neue Wehrdienstmodell basiert auf einer verpflichtenden Erfassung junger Männer. Alle 18-Jährigen sollen per Post einen Zugang zu einem Online-Fragebogen, in dem persönliche Daten, Verfügbarkeit, Bildungsabschluss und Qualifikationen sowie Motivation und Eignung für den Dienst abgefragt werden, erhalten. Die Musterung beginnt mit jenen, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden. Für Männer ist die Beantwortung verpflichtend, für Frauen bleibt sie freiwillig, da eine Wehrpflicht für Frauen nach geltender Rechtslage nur mit einer Grundgesetzänderung möglich wäre. Der Wehrdienst soll mindestens sechs Monate dauern. Darüber hinaus können die Betroffenen selbst entscheiden, wie lange sie Wehrdienst leisten möchten. Das Gesetz sieht keine sofortige allgemeine Wehrpflicht im klassischen Sinne vor, sondern ein modernisiertes System, das unter anderem folgende Elemente enthält:
- Wehrerfassung wieder eingeführt: Alle 18-jährigen Männer (und freiwillig Frauen) erhalten einen Fragebogen zur Person und Wehrdienstbereitschaft.
- Verpflichtende Musterung für Männer des Geburtsjahrgangs 2008 und danach - ab dem 1. Januar 2026 gilt die rechtliche Grundlage hierfür.
- Dienst selbst bleibt vorerst freiwillig: Nur auf Basis von Freiwilligkeit wird Personal für die Bundeswehr gewonnen.
- Reaktivierung einer Wehrpflicht theoretisch möglich: Sollte die freiwillige Rekrutierung nicht ausreichen, könnten zusätzliche verpflichtende Maßnahmen folgen, aber weitere politische Entscheidungen erfordert.
Wehrdienst: Ab wann gilt das neue Gesetz?
Das Gesetz soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Auch wenn noch die Unterschrift des Bundespräsidenten aussteht, gilt der Start zum Beginn des neuen Jahres als geplant. Das bedeutet, ab 1. Januar 2026 gilt das neue Wehrdienstgesetz grundsätzlich. Danach wird es schrittweise umgesetzt, insbesondere im Ablauf der Musterung und Erfassung junger Männer und Frauen.

