Corona-Hilfen
: Bundesregierung erlässt Sonderregeln für die Landwirtschaft

Für die dringend benötigten Saisonarbeiter für die Landwirtschaft hat die Bundesregierung Sonderregelungen erlassen.
Von
Nina Jeglinski
Berlin
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Die Spargelernte hat begonnen. Doch Arbeiter fehlen.

Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

„Aufgrund der Ausgangssperre in Rumänien und Reisebeschränkungen in Polen haben viele Landwirte Sorge, dass für Aussaaten und Ernte nicht genügen ausländische Saisonarbeitskräfte nach Deutschland kommen,“ sagte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU).

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Alleine für die kommenden beiden Monate fehlten den Landwirten in Deutschland rund 120.000 Arbeitskräfte, deshalb können Menschen, die aktuell Kurzarbeitergeld beziehen, dazuverdienen. Das Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung wird übergangsweise bis Ende Oktober 2020 bis zur Höhe des Nettolohns aus dem eigentlichen Beschäftigungsverhältnis nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.

Erlaubnis für Asylbewerber?

Außerdem wird die Arbeitszeit verlängert. Die bisher im Arbeitszeitgesetz vorgesehenen Ausnahmeregelungen der Zehn-Stunden-­Grenze und der Sechs-Tage-Woche werden ausgeweitet. Das Bundesarbeitsministerium ist dabei, eine „angemessene arbeitszeitrechtliche Regelung zu erlassen“, sagte Klöckner. Das Bundesinnenministerium prüfe, ob Asylbewerber eine Arbeitserlaubnis bekommen können.

„In der jetzigen Lage hat die Aufrechterhaltung der Lebensmittelversorgung höchste Priorität. Es geht  um die Sicherung der aktuellen Versorgung der Bevölkerung. Und darum, die anstehende Ernte 2020 zu gewährleisten. Die Lebensmittelversorgungskette ist systemrelevant“, sagte Klöckner.

Seit Montag ist auch die Jobbörse  www.daslandhilft.de freigeschaltet. Damit stellen das Bundeslandwirtschaftsministerium und der Bundesverband Maschinenringe den Kontakt zwischen Landwirten und Bürgern her. Im Laufe des Tages waren dort bereits mehr als 3000 Inserate eingegangen.