Coronavirus: Minister schließen Schulschließungen nicht mehr aus

Eine Lehrerin arbeitet in einem leerstehenden Klassenzimmer einer öffentlichen Schule. Minister schließen Schulschließungen aufgrund von Corona nicht mehr aus
Alvaro Barrientos/dpaWurden flächendeckende Schulschließungen angekündigt?
Bislang nicht. Zwar betonen alle Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) und ihre Länderkollegen, dass sie sich an die Vorgaben und Empfehlungen des Robert–Koch–Institutes halten wollen. Die zuständigen Minister sind sich trotzdem nicht völlig einig über das richtige Vorgehen. Während Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Donnerstagvormittag noch Vorbehalte gegen eine solche radikale Maßnahme äußerte, klang sein bayerischer Amtskollege Markus Söder (CSU) am Nachmittag schon anders. „Ich schließe nicht aus, dass wir Schulschließungen haben werden“, sagte er während der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin. Er will am Freitagvormittag eine Entscheidung treffen. Karliczek betonte indes, dass das eine gesundheitspolitische Frage sei, keine schulpolitische.
Was spricht gegen Schulschließungen?
Wenn Schulen und auch Kitas geschlossen werden, müssen viele Schüler anderswo untergebracht werden. „Das größte Problem ist die Betreuung“, sagte Hamburgs Bildungssenator Ties Rabe bei der Kultusministerpräsidentenkonferenz. Er rechnete vor, dass es in Deutschland elf Millionen Kinder unter 14 Jahren gibt, um die sich 15 Millionen Sorgeberechtigte kümmern. 80 Prozent dieser Erwachsenen seien irgendwo beschäftigt, viele auch in sensiblen Bereichen wie dem Gesundheitssystem. Wenn sie ausfallen, würden weite Teile des öffentlichen Lebens in Mitleidenschaft gezogen werden. Es müssten also andere Betreuungslösungen gefunden werden — und helfende Großeltern kommen meist nicht in Betracht, weil sie aufgrund ihres Alters von dem Virus besonders gefährdet sind.
Und was spricht dafür?
Schulschließungen können helfen, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen. Der Virologe Christian Drosten wies am Mittwoch im NDR darauf hin, dass Schulen besonders stark vernetzte Abschnitte der Gesellschaft seien und gerade Schüler mit vielen Menschen unterschiedlicher Altersgruppen in Kontakt treten. Zwar hatte Drosten selbst bislang gegen flächendeckende Schulschließungen argumentiert. Nun sagt er aber: „Ich habe zu kurz gedacht.“ Selbst die Gefahr, dass durch Schließungen nichts gewonnen wäre, weil sich die Schüler dann eben in ihrer Freizeit treffen, hält er für gering. Diese Gruppen seien in der Regel kleiner als Schulklassen und außerdem stark redundant. Es treffen also immer die selben Leute aufeinander — und mehr als einmal kann man sich nicht anstecken.
Was haben die Kultusminister beschlossen?
Da sich die Lage sehr schnell ändern kann, haben sich die Minister auf zwei Szenarien eingestellt. Sollten die Schulen offen bleiben, empfehlen sie den Ländern, den Schulbetrieb aufs „Kerngeschäft“ zu reduzieren. Unterricht soll ebenso stattfinden wie Prüfungen. Klassenfahrten ins Ausland sollten aber ausfallen. Auch Ausflüge, Wandertage, Theateraufführungen, Schulfeste und -konzerte sollten nicht stattfinden. Werden die Schulen geschlossen, müssen sich die Länder zuerst um die Betreuung kümmern — siehe oben.
Werden ältere Lehrer und chronisch kranke Schüler geschützt?
Darüber haben die Kultusminister am Donnerstag noch nichts gesagt. Der Lehrerverband VBE fordert jedoch, auch dieses Problem in Angriff zu nehmen. Chronisch erkrankte Schüler sollten zeitweise von der Schulpflicht entbunden werden, fordert VBE–Chef Udo Beckmann. „Zum anderen muss ermöglicht werden, dass Lehrkräfte und andere Beschäftigte an Schulen aufgrund attestierter besonderer gesundheitlicher Gefährdung auf eigenen Wunsch unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt werden können“, ergänzte er.
Wie sieht es mit Unterricht von zu Hause aus?
KMK–Präsidentin Stefanie Hubig brachte am Donnerstag digitale Unterstützungsangebote ins Spiel und berichtete aus ihrem Heimatland Rheinland–Pfalz, dass die Arbeit mit der digitalen Lernplattform Moodle dort gut funktioniert. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) schlug eine Task Force vor, die sich mit den Möglichkeiten des digitalen Unterrichtens beschäftigt. Wer dieser Arbeitsgruppe aber angehört, womit sie sich genau beschäftigt und wann Ergebnisse vorgelegt werden, war am Donnerstag nicht zu erfahren. FDP–Politiker Thomas Sattelberger warnte Karliczek bereits vor einer Schulkrise. „Es gibt hierzulande hervorragende ‚EdTech‘-Start–ups und etablierte Online–Bildungsanbieter, die helfen können“, teilte er mit. „Karliczek muss jetzt handeln und Schülern praxisbewährte außerschulische Bildungsangebote via Online–Unterricht zur Verfügung stellen. Die Ministerin darf jetzt nicht den Kopf in den Sand stecken.“ Ähnliches forderte sein Fraktionskollege Jens Brandenburg für die Hochschulen: „Die Hochschulen können nun beweisen, welches Potenzial in Online–Vorlesungen, digitaler Projektarbeit und interaktiven E–Learning–Modulen steckt.“
Was ist mit den Abschlussprüfungen an Schulen?
Auch da stehen die Kultusminister noch ziemlich am Anfang ihrer Überlegungen. Einig sind sie sich jedoch, dass kein Schüler einen Nachteil haben soll. „Alle Prüfungen finden statt. Gegebenenfalls werden sie nachgeholt“, versicherte KMK–Präsidentin Stefanie Hubig (SPD). Die Länder sind sich einig, die Abschlüsse aus den jeweils anderen Ländern anzuerkennen, auch wenn beispielsweise dezentrale Aufgaben abgefragt werden, weil der gemeinsame Prüfungspool erschöpft ist. Und wenn die Prüfungen verspätet stattfinden, sollen auch die Fristen an den Hochschulen angepasst werden.
Dann steht auch dem Studienbeginn nichts im Weg?
Sollten die Schulminister Lösungen für die Abiturprüfungen finden, bliebe trotzdem eine Regelungslücke. Sie betrifft Studierende, die aufs Bafög angewiesen sind. Für sie macht es nämlich einen Unterschied, ob der Semesterstart — wie in vielen Ländern bereits angekündigt — verschoben wird oder ob die vorlesungsfreie Zeit verlängert wird. Im ersten Fall gäbe es kein Bafög. „Mit einer Pandemie hat der Gesetzgeber beim BAföG nicht gerechnet“, erklärt Achim Meyer, der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, und appelliert an die Kulanz des Gesetzgebers. „Diese Regelungslücke muss nun verfassungsgemäß und zum Wohl der Studierenden interpretiert werden.“