Organspende
: „Ein solidarischer Akt“

Jahr für Jahr könnten 2000 Menschen mit einem Spenderorgan gerettet werden.
Von
Hajo Zenker
Berlin
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  • Organspendeausweis hat nicht das Erhoffte bewirkt: Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Montag während der Präsentation des Gesetzentwurfes. In Zukunft soll es Register geben, wo man Widerspruch gegen eine Organspende vermerken kann.

    Organspendeausweis hat nicht das Erhoffte bewirkt: Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Montag während der Präsentation des Gesetzentwurfes. In Zukunft soll es Register geben, wo man Widerspruch gegen eine Organspende vermerken kann.

    dpa/Kay Nietfeld
  • Diagramm: Organspender in Deutschland - Zahl der Spender plus Zahl der Organe, die 2018 gespendet wurden (Wiederholung); Nr. 29628, Hochformat 90 x 105 mm; Grafik: A. Brühl; Redaktion: A. Stober

    Diagramm: Organspender in Deutschland - Zahl der Spender plus Zahl der Organe, die 2018 gespendet wurden (Wiederholung); Nr. 29628, Hochformat 90 x 105 mm; Grafik: A. Brühl; Redaktion: A. Stober

    dpa-infografik GmbH
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Jahr für Jahr könnten 2000 Menschen mit einem Spenderorgan gerettet werden. Doch es gibt viel zu wenig gespendete Nieren, Herzen, Lebern. Eine Abgeordnetengruppe um CDU-Gesundheitsminister Jens Spahn und Karl Lauterbach von der SPD will deshalb die Gesetzeslage auf den Kopf stellen.

„Für die Probleme, die wir in Deutschland bei der Organspende haben, ist unser Gesetzentwurf die richtige Arznei“, ist sich SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach, von Hause aus Arzt, sicher. Seit Jahren kämpft er für die Einführung einer Widerspruchslösung – jeder solle automatisch als Organspender gelten, solange er nicht ausdrücklich widerspricht. Bisher gilt die Entscheidungslösung – man muss selbst eine Entscheidung fällen, den Organspendeausweis ausfüllen und bei sich tragen.

Die Zahl der Organspenden war in Deutschland nach dem Organspendeskandal im Jahr 2012 jahrelang gesunken. 2018 gab es dann eine leichte Verbesserung. Bislang sind aber alle Versuche gescheitert, sie über Kampagnen oder Beratungen spürbar anzuheben. Lauterbach verweist etwa darauf, dass hierzulande jeder Vierte, der auf eine Spenderleber hoffe, umsonst warte und sterbe. Laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) warten in Deutschland aktuell rund 9400 Patienten auf ein Spenderorgan, darunter über 7000 auf eine Niere. Und das sehr, sehr lange. Nach Angaben der Deutschen Transplantationsgesellschaft (DTG) haben die „unglaublich niedrigen Spenderzahlen“ fatale Folgen für die Menschen auf der Warteliste: Demnach müssen sie fünf bis zehn Jahre auf eine Niere hoffen, in Österreich hingegen nur 18 Monate, in Spanien sogar nur zwölf Monate – in beiden Ländern gilt die Widerspruchslösung.

Trotzdem galt die Widerspruchslösung in der Bundesrepublik jahrzehntelang als politisch nicht durchsetzbar. Und noch vor einem Jahr war auch Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) strikt dagegen. Jetzt sitzt er einträchtig neben Lauterbach und räumt ein: „Alle bisherigen Regelungen haben nicht zu einer Verbesserung geführt, im Gegenteil.“ Das liege etwa auch daran, sagt Georg Nüßlein (CSU), dass der Organspendeausweis, wenn er überhaupt ausgefüllt werde, im Zweifelfall „gar nicht dabei ist oder nicht gefunden wird“. Der Ausweis sei also kein taugliches Mittel. Weshalb auch Nüßlein den Gesetzentwurf mitträgt. In dem werde „niemand zu irgendetwas gezwungen“, betont Nüßlein.

Konkret wird folgendes System vorgeschlagen: Stellen zwei Mediziner unabhängig voneinander den Hirntod eines Patienten fest, muss der behandelnde Arzt zwingend bei einem vom Gesundheitsministerium neu geschaffenen Register nachfragen, ob der Patient der Organspende widersprochen hat. Wenn nicht, gilt er zunächst als Spender für etwa Niere, Herz, Leber oder auch Augenhornhaut. Allerdings soll die sogenannte doppelte Widerspruchslösung angewendet werden. Auch Angehörige können noch die Organentnahme ablehnen, wenn sie glaubhaft machen, dass der Verstorbene kein Spender sein wollte, obwohl dies nicht im Register hinterlegt sei. Was die Familienmitglieder selbst davon halten, spielt allerdings keine Rolle. Der Eintrag in das Register soll zunächst beim Arzt möglich sein, in der Zukunft aber auch vom Bürger selbst über seine elektronische Patientenakte.

Wie all das funktionieren soll, wird laut Jens Spahn jedem Bürger ab 16 Jahren dreimal in einem persönlichen Schreiben erläutert, von einer Informationskampagne begleitet. „Das zeigt, wie wichtig uns das Thema ist. Wann wird denn sonst so intensiv über eine Rechtsänderung informiert?“, so der Minister, der in diesem Fall einer Gewissensentscheidung offiziell gar nicht als Minister, sondern als Abgeordneter agiert. „Von dieser Regelung erwarten wir uns sehr viel“, meint Karl Lauterbach. Denn sie sei „unbürokratisch, ethisch unproblematisch, effizient und sicher“.

Eine ebenfalls überparteiliche Gruppe, zu der unter anderem Grünen-Chefin Annalena Baerbock, Stephan Pilsinger (CSU), Ulla Schmidt (SPD), und Kathrin Vogler (Linke) gehören, will das aber nicht mitmachen. Man wolle eine „bewusste und freiwillige Entscheidung beibehalten und stärken, die nicht durch den Staat erzwungen werden darf“, heißt es in einer Erklärung. Allerdings soll jeder Deutsche regelmäßig verbindlich befragt werden, ob er zur Organspende bereit ist oder nicht, etwa bei der Verlängerung des Personalausweises – also spätestens alle zehn Jahre.

Für Petra Sitte (Linke), die den Spahn/Lauterbach-Vorschlag mitgeschrieben hat, keine gute Idee. Schließlich sollten Ausweise bald online beantragt werden: „Wie soll es da zu einem Gespräch über die Organspende kommen?“ Im Übrigen ist für Petra Sitte die Entscheidung für eine Widerspruchslösung Ergebnis einer Güterabwägung und die Spende „ein solidarischer Akt während des Ablebens“.

Beide Anträge sollen im Bundestag parallel diskutiert werden und schließlich in einer Gewissensentscheidung zur Abstimmung stehen. Wann das genauso sein wird, ist noch unklar, denn der zweite Gesetzentwurf um Annalena Baerbock wird wohl erst in einem Monat wirklich fertig und dann ebenfalls ausführlich vorgestellt.

Welche Lösung sich durchsetzt, ist bisher nicht absehbar. Für Georg Nüßlein ist die Mehrheit längst nicht sichergestellt. Und Karl Lauterbach räumt ein, noch keinen Überblick über die Zahl der Unterstützer zu haben. „Es wird eine lange Debatte werden.“ Der Austausch der Argumente werde aber hoffentlich zugunsten der Widerspruchslösung ausgehen.

Jens Spahn glaubt grundsätzlich an den Wert des Meinungsaustausches: „Der Umstand, dass es jetzt diese Debatte in der Politik gibt, hat bereits für größere Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit gesorgt.“ Auch das könne letztlich all denen helfen, „die acht, neun, zehn Jahre verzweifelt auf ein Organ warten“.

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