Pandemie: Schutz vor Corona - Zehn Milliarden für medizinische Versorgung

Gesundheitsminister Jens Spahn macht Tempo im Kampf gegen das Coronavirus.
Kay Nietfeld/dpaGerade in der als „sehr dynamisch“ beschworenen Corona-Krise hat ihm das nicht gepasst. Schließlich stand er häufig genug als Tippgeber, quasi als Bittsteller da, während die örtlichen Gesundheitsämter tatsächlich das Sagen hatten. Bis dann die Länder den Behörden vor Ort die Vorgaben machten. Für einen Minister, der seine Tatkraft unter Beweis stellen will, ein unbefriedigender Zustand.
Deshalb wollte Jens Spahn in Zeiten maximaler Verlangsamung des öffentlichen Lebens, aber maximaler Beschleunigung politischer Prozesse in den Corona-Bewältigungs-Gesetzen mehr Macht für sein Haus unterbringen – zumindest in Zeiten einer Pandemie. So sollten Telefonanbieter verpflichtet werden können, Handy-Daten von Bürgern, die im Verdacht stehen, infiziert zu sein, herauszugeben. Weil jetzt alles sehr schnell gehen soll – noch in dieser Woche sollen Bundestag und Bundesrat zustimmen –, kann Spahn sein Gesetz nicht einfach einige Wochen liegenlassen, um Mehrheiten zu werben. Also musste er einen Gang herunterschalten. Schließlich war mit dem Koalitionspartner und den Ländern kurzfristig Übereinstimmung zu organisieren. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) aber hatte rasch ihre Ablehnung einer möglichen Ortung von Handys von Corona-Kontaktpersonen klargemacht. So erklärte Spahn am Montag, man werde die Handy-Ortung noch länger „im Gesamtkontext“ diskutieren und zunächst nicht umsetzen. Jedoch garniert mit dem Hinweis, wie sinnvoll das in Südkorea gewesen sei.
Auch aus der Idee, das Bundesministerium dürfte notfalls Ärzte verpflichten, „bei der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten mitzuwirken“, ist vom Tisch – allerdings nur für den Bund. Die Länder sollen das sehr wohl anweisen können – „in absoluten Notlagen“. Eine solche gebe es derzeit aber noch nicht.
Zufrieden wirkt der Minister trotzdem. Schließlich soll nach den am Montag im Kabinett verabschiedeten Entwürfen der Bund in einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ befristet zusätzliche Kompetenzen erhalten. So könnte das Ministerium Exportverbote für Medikamente und Schutzausrüstung erlassen. Auch eine Beschlagnahmung ließe sich anordnen. Einreisende kann er verpflichten, neben dem Namen Reiseroute und Kontaktdaten zu nennen. Zudem können ärztliche Untersuchungen bei ihnen angeordnet werden. Reiseveranstalter wiederum darf Spahns Haus verpflichten, Reisen abzusagen, Passagierdaten zu speichern und krankheitsverdächtige Personen zu melden.
Regeln für die Abrechnung
Auch die von der Selbstverwaltung ausgehandelten Abrechnungsregeln im Gesundheitswesen kann das Ministerium zeitweise außer Kraft setzen. Spahn nennt die Hebammen, die wegen Corona zunehmend Videokonferenzen mit Schwangeren durchführen, was bisher nicht abgerechnet werden könne. Das soll nun möglich werden. Auch der rasche Bau neuer Krankenhäuser mittels beschleunigter Genehmigungsverfahren durch den Bund vorangetrieben werden. Dies gilt zunächst bis Jahresende.
Auch sonst hat Jens Spahn nach dem Wochenende, an dem fleißig an der Gesetzgebung gefeilt wurde, einiges vorzuweisen. Nach massiver Kritik aus den Kliniken hat er die Beträge für die Betten, die für mögliche Corona-Patienten freigeräumt wurden, erhöht. Auch werden die zusätzlichen Schutzausrüstungen pauschal vergütet. Die Kritik ist denn auch deutlich leiser geworden. Die Vertragsärzte bekommen ebenfalls Hilfe. Etwa Praxen, in denen sich aus Angst vor Corona mehr als zehn Prozent weniger Patienten behandeln lassen als in normalen Zeiten. Der Ausbau der kassenärztlichen Hotline 116 117, die eigentlich dazu gedacht war, Bereitschaftsärzte zu finden und Facharzttermine zu vergeben und zunächst wenig genutzt wurde, wird zusätzlich vergütet. „Dort gibt es aktuell wegen Corona 400.000 bis 500.000 Anrufe die Woche“, sagt Spahn. Und wenn Studenten freiwillig im Gesundheitswesen arbeiten, soll das nicht aufs Bafög angerechnet werden. „Wir wollen Engagement belohnen und nicht bestrafen.“
Die Unterstützung der stationären und ambulanten Versorgung soll sich laut Spahn auf zehn Milliarden Euro summieren, die von den Krankenkassen und dem Staat getragen werden. Trotzdem sagt Spahn deutlich, man werde „nicht alle Nachteile kompensieren, nicht alle Hürden abbauen“ können, aber mit den neuen Gesetzen doch besser „durch diese schweren Zeiten kommen“.
