Tabaksteuer-Erhöhung
: Regierung will Fehler rückwirkend korrigieren

Ab 2027 sollten die Tabaksteuern steigen und das Rauchen verteuern, so dachte man. Doch das Steuergesetz gilt schon jetzt. Das Finanzministerin will nun schnell handeln.
Von
Markus Brauer
Berlin
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Rauchen wird teurer: Die Bundesregierung will die Tabaksteuer noch stärker anheben als geplant.

Rauchen wird teurer: Die Bundesregierung will die Tabaksteuer noch stärker anheben als geplant.

Imago/Sven Simon
  • Regierung will Fehler bei Tabaksteuer-Erhöhung rückwirkend korrigieren.
  • Zwischen 21. Oktober und 31. Dezember 2026 entstand eine unklare Rechtslage.
  • Ursache war eine versehentlich falsche Inkrafttretens-Regelung im Gesetz.
  • Korrektur soll über das Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichs 2026 erfolgen.
  • Geplante Steueranhebungen ab Anfang 2027 bleiben, laut Ministerium ohne Zahlungsfolgen.

Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.

Das Bundesfinanzministerium will einen Fehler bei der Tabaksteuererhöhung rückwirkend korrigieren. Dies berichtet am Dienstag (3. November) die „Welt“ unter Berufung auf eine entsprechende Formulierungshilfe des Ministeriums für die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD. Dieser zufolge wurde laut Bericht bei der Inkrafttretens-Regelung der Gesetzesänderung versehentlich ein Teil des Gesetzes nicht ausgenommen.

Dadurch sei für den Zeitraum vom 21. Oktober bis zum 31. Dezember 2026 eine „unklare Rechtslage“ entstanden, zitiert die Zeitung aus der Formulierungshilfe. Das Finanzministerium will den Fehler nun über das bereits im parlamentarischen Verfahren befindliche Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichs 2026 korrigieren.

Ministerium: Keine Auswirkungen auf Steuerzahlungen

Nach den Plänen der Regierung soll die Tabaksteuer ab Anfang 2027 schrittweise steigen. Bis zum Jahr 2030 soll sich der Durchschnittspreis für eine Schachtel mit 20 Zigaretten um fast vier Euro auf dann knapp zwölf Euro verteuern.

Der Mitte Oktober von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetzentwurf war wenige Tage später im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten. Durch die Panne galt damit theoretisch ab sofort ein höherer Steuersatz, und zwar nicht der für 2027 vorgesehene, sondern bereits der noch höhere ab 2030 geplante Satz. Tatsächliche Auswirkungen auf die Steuerzahlungen sollte der Fehler laut Finanzministerium aber nicht haben.

Mit AFP-Agenturmaterial