Der Halter des schwarzen Hundes, der vor einem Supermarkt in Eisenhüttenstadt angebunden war und nicht abgeholt wurde, ist gefunden. Genaugenommen handelt es sich um eine junge Hündin, einen Schäferhund-Mix. Das Tier ist nun seit gut einer Woche in einem Tierheim. Und dort wird es wohl auch erst einmal bleiben – jedenfalls bis auf Weiteres.
Wie sich herausstellte, ist der Name der Hündin tatsächlich Cassi. Offensichtlich wussten die Mitarbeiter eines Geschäfts im City Center, die den Hund auch ins Tierheim brachten, um die Herkunft des Hundes. Die hat sich mittlerweile bestätigt. „Der Name stimmt“, sagt Ute Valentin, Leiterin der Tierpension an der Oderlandstraße. Das habe sie aus verlässlicher Quelle.
Ordnungsamt und Veterinäramt kommen ins Spiel
Auch in den sozialen Medien hat es nach der Veröffentlichung Aufregung und rege Anteilnahme gegeben. Auch dort glaubten einige, den Hund erkannt zu haben.
Tierheim-Chefin Ute Valentin hat aus erster Hand auch ein paar Eckdaten zum Halter erfahren, kann und will sich zu diesem aber aus Gründen des Datenschutzes und Persönlichkeitsrechtes nicht äußern. Was sie allerdings sagen kann: Das Ordnungsamt in Eisenhüttenstadt ist bereits involviert. Und auch das Veterinäramt des Kreises werde wiederum seitens des Ordnungsamtes informiert.
Offensichtlich gibt es Gründe, das Zuhause von Cassi genauer unter die Lupe zu nehmen – auch zum Schutz des Tieres.
Das Ordnungsamt hat gegenüber moz.de bereits bestätigt, dass der Fall „Cassi“ auf dem Tisch liege und es nun Überprüfungen geben werde. Während Grundlage dieser Überprüfungen die Hundehalterverordnung ist, ist die Basis des Veterinäramtes die Tierschutzverordnung, erklärt Amtstierärztin Petra Senger.
Amt kann dem Halter sein Haustier auch wegnehmen
Das Ordnungsamt schaut, ob es beispielsweise Verstöße gegen die Leinenpflicht gegeben hat oder ob das Tier häufiger weggelaufen ist. Unter Paragraf 2, Absatz 3, heißt es beispielsweise: „Außerhalb des befriedeten Besitztums müssen Hunde ein Halsband mit Namen und Adresse des Hundehalters tragen.“
Cassi hatte laut Ute Valentin zwar einen Chip, aber der war bei Tasso nicht registriert und auch das Ordnungsamt habe damit nichts anfangen können. Somit war zunächst unklar, wem die Hündin gehört.
Das Veterinäramt wiederum schaut genauer aufs Tier und wie es behandelt wird. Sollte der Halter den Hund tatsächlich ausgesetzt haben, hätte er gegen das Tierwohl gefährdet. Was genau an diesem Tag vor dem Supermarkt im City Center passiert ist, weiß aktuell niemand genau.
Dass das Veterinäramt Beeskow bereits in den Fall „Cassi“ involviert ist, schließt Petra Senger nicht aus, sie kann es aber am 16. August 2023 noch nicht 100-prozentig bestätigen. Bei Verstößen des Hundehalters gegen das Tierschutzgesetz kann das Veterinäramt ein Tier auch einziehen.
Wer die Kosten für den Aufenthalt von Cassi in der Tierpension übernimmt, sei bislang noch unklar, sagt Ute Valentin. Denn Cassi gilt nicht als Fundhund, da der Halter ausfindig gemacht wurde.