Hunde in Eisenhüttenstadt: Listenhunde – diese Rasse beschäftigt die Tierheime am häufigsten

Ist als gefährlich eingestuft: Der American Staffordshire Terrier darf im Land Brandenburg nicht gehalten werden. In Frankfurt (Oder) werden hauptsächlich Exemplare dieser Rasse beschlagnahmt.
C3430 Bernd ThissenRegelmäßig werden den beiden Tierheimen in Eisenhüttenstadt Hunde zugeführt, deren Haltung im Land Brandenburg entweder verboten ist oder deren Besitzer bei einer Gefährlichkeits-Vermutung kein Negativzeugnis vorweisen konnten. Vor allem die Ordnungsämter leiten oft an vertraglich gebundene Tierheime solche als gefährlich eingestufte sogenannte Listenhunde und auch verhaltensauffällig gewordene Vierbeiner weiter.
So ist das Tierheim am See ein Ansprechpartner für die vom Ordnungsamt in Frankfurt (Oder) beschlagnahmten Hunde. Laut der Pressereferentin der Frankfurter Stadtverwaltung, Kora Kutschbach, hatte das Ordnungsamt im vergangenen Jahr siebenmal solche verbotenen Hunde eingezogen. In diesem Jahr waren es bereits vier Tiere, die zu den verbotenen Hunden zählen.
American Staffordshire Terrier am häufigsten in Frankfurt (Oder)
Vorrangig sind es dabei Exemplare der Rasse American Staffordshire Terrier und Kreuzungen mit dieser Rasse wie beispielsweise der American Bully. Einige dieser Tiere sind dabei von Züchtern aus Polen erworben worden.
Dabei dürfen im Land Brandenburg folgende Hunderassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen nicht gehalten werden: American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu.
Allerdings gelten für Hunde von Polizei, Zoll, Bundeswehr, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Jäger, Herdentierhalter, Blinden und Behinderten Sonderregelungen.
Das Aussehen kann über einen Kampfhund täuschen
Neben dieser Kategorie 1 für „Kampfhunde mit unwiderlegbarer Gefährlichkeit“ gibt es als Kategorie 2 „Hunde mit widerlegbarer Gefährlichkeit“. Unter bestimmten Bedingungen ist die Haltung von Liste 2-Hunden wie Alano, Bullmastiff, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler möglich. Auch für deren Kreuzungen gilt erst einmal eine Gefährlichkeits-Vermutung.
Wie die Frankfurter Pressereferentin erklärt, würden nicht zwingend alle Hunde, die wie ein Listenhund aussehen, automatisch unter das Haltungsverbot fallen. Dafür muss bei ihnen nachgewiesen werden, dass bei ihnen der genetische Anteil der verbotenen Hunderasse unter 30 Prozent liegt. Einige Rassen schlagen vom Äußeren her auch noch nach Kreuzungen mehrere Generationen später durch, obwohl der Verwandtschaftsgrad nicht mehr hoch ist.
Ordnungsamt Frankfurt (Oder) geht auch Bürgerhinweisen nach
Eine erste Überprüfung im Frankfurter Stadtgebiet nach verbotenen Hunden erfolgt in der Regel durch den Außendienst des Ordnungsamtes. Mitunter würden die Mitarbeiter auch Bürgerhinweisen nachgehen. Im Verdachtsfall werde zunächst ein Gespräch mit dem Hundehalter zur Aufklärung der Sachlage geführt. Sollte der Verdacht sich erhärten, dazu kann auch ein Gentest herangezogen werden, werden die Tiere zur Vermittlung an ein vertraglich gebundenes Tierheim weitergeben.
Die Haltung eines verbotenen Hundes ist eine Ordnungswidrigkeit und kann laut Stadtverwaltung mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Zudem hätten der Halter die Kosten für die Sicherstellung und Unterbringung im Tierheim zu bezahlen.
Gegebenenfalls kommt auch eine rückwirkende Hundesteuerfestsetzung für einen gefährlichen Hund in Betracht. Daran würde auch eine mögliche Unkenntnis über die Regelungen der Hundehalterverordnung und auch ein vielleicht falscher Rasse-Eintrag in den Hundepass nichts ändern.


