Streit
: Grundsteuer sorgt für Koalitionskrach

Der Streit in der großen Koalition um die Reform der Grundsteuer wird immer heftiger.
Von
Dieter Keller
Berlin
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Streitpunkt Öffnungsklausel: Die Länder sollen eigene Regeln für die Ermittlung der Werte festsetzen können.

Oliver Berg/dpa

In der Unionsfraktion wird geklagt, Finanzminister Olaf Scholz (SPD) habe seinen Gesetzentwurf am Dienstag an die anderen Ressorts zur Abstimmung verschickt, obwohl das Kanzleramt dem nicht zuvor zugestimmt habe. Aus dem Finanzministerium heißt es, in der üblichen Frist sei aus dem Kanzleramt kein Signal gekommen, den Entwurf noch nicht zu versenden.

Hauptstreitpunkt ist die Forderung der CSU, eine Öffnungsklausel für die einzelnen Bundesländer einzuführen: Sie sollen die Möglichkeit erhalten, eigene Regeln für die Ermittlung des Werts von Wohnungen und Häusern zu erlassen. Dem hatte sich die Unionsfraktion im Bundestag angeschlossen. Bayern besteht darauf, dies nur nach der Größe von Grundstück und Wohnung zu ermitteln. Scholz ist wie die SPD strikt dagegen. Er will auch die Werte von Grundstück und Wohnung aufgrund von pauschalisierten Verfahren berücksichtigen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) äußerte „durchaus Sympathie für die Vorschläge meiner Fraktion, dass man auch Abweichungen ermöglichen sollte“. Horst Seehofer (CSU) sagte als Bundesbauminister der „Süddeutschen Zeitung“: „Ohne eine Öffnungsklausel werde ich dem Entwurf von Olaf Scholz nicht zustimmen. So kann das nicht ins Kabinett."  Dort wird üblicherweise nicht kontrovers über einen Entwurf diskutiert. Vielmehr ist es üblich, dass sich die Ministerien untereinander über Gesetzentwürfe verständigen, bevor sie ans Kabinett gehen.

Für Verwirrung sorgt auch, das Scholz für Großstädte einen Zuschlag von 10 Prozent plant. Dabei hatte er eigentlich Bedenken geäußert, die Reform könne gerade dort zu starken Erhöhungen führen. Sein Ministerium rechtfertigte den Zuschlag damit, dass die Grundsteuer auf Grundlage realitätsgerechterer Werte erhoben werden müsse. Gerade in Großstädten gebe es eine erhebliche Bandbreite der tatsächlich vereinbarten Mieten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte vor einem Jahr eine grundlegende Reform verlangt, weil die Grundsteuer derzeit auf Basis völlig veralteter Werte erhoben wird. Wird nicht bis zum Jahresende ein neues Gesetz beschlossen, kann die Steuer nicht mehr erhoben werden.

Wichtige Einnahmequelle für Städte und Gemeinden

Die Grundsteuer muss vom Eigentümer der Immobilie bezahlt werden. Meist gibt er sie aber an Mieter im Rahmen der Nebenkosten weiter. Das Steueraufkommen von über 14 Milliarden Euro steht voll den Städten und Gemeinden zu. Damit ist sie eine ihrer wichtigsten Einnahmequellen. Auf Brandenburg entfallen 280 Millionen Euro.

Grundlage für die Erhebung ist die Werte von Wohnungen und Häusern, im Osten allerdings im Jahr 1935, im Westen von 1964. Damit sind sie völlig veraltet und ungerecht, hatte das Bundesverfassungsgericht im April 2018 moniert. ⇥dik