Deutschland: Dauerstreitthema Organspende: Neuer Anlauf für Widerspruchsregelung

Tausende schwer kranke Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan – oft vergeblich (Symbolfoto).
Sebastian Gollnow/dpa- Bundestag diskutiert erstmals die Widerspruchslösung – ein Gesetzentwurf liegt vor.
- Aktuell gilt: Entnahme nur bei zu Lebzeiten erklärter Zustimmung oder Entscheidung der Angehörigen.
- Ziel der Neuregelung: Jeder Erwachsene wäre Spender, es sei denn, ein Widerspruch ist registriert.
- Hintergrund: Über 8000 warten auf Organe, jährlich weniger als 1000 Spender, täglich sterben drei.
- Kritiker fordern bessere Aufklärung und Umsetzung statt Widerspruchsmodell; Abstimmung ohne Fraktionszwang.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Tausende schwer kranke Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan – oft vergeblich. Der Bedarf an Organspenden kann bei weitem nicht gedeckt werden. Um Wege, daran etwas zu ändern, wird in der Politik seit Jahren gestritten. Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten wirbt für die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll am Donnerstag erstmals im Bundestag diskutiert werden.
Wie sieht die derzeitige Rechtslage aus?
Organe dürfen nur entnommen werden, wenn der verstorbene Mensch noch zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat – etwa durch die Eintragung im Organspende-Register, durch einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung. Liegt ein solches Dokument nicht vor, werden die Hinterbliebenen gebeten, eine Entscheidung im Sinne der oder des Verstorbenen zu treffen. Diese Entscheidung ist für die Angehörigen oftmals emotional sehr belastend.
Warum soll daran etwas geändert werden?
Aktuell stehen in Deutschland mehr als 8000 Patientinnen und Patienten auf der Warteliste für eine Organtransplantation. Dagegen werden seit Jahren jeweils nur weniger als 1000 Menschen hierzulande nach ihrem Tod zu Organspendern. Viele Schwerkranke warten daher jahrelang – oder sterben, ehe sie ein Spenderorgan bekommen. Im Schnitt sterben jeden Tag drei Menschen auf der Warteliste. In den vergangenen Jahren setzte die Politik immer wieder Anreize, um mehr Menschen dazu zu bringen, sich als Organspender registrieren zu lassen. Der erwünschte Erfolg blieb aber weitgehend aus.
Wie sieht die geplante Neuregelung aus?
Das nun vorgelegte Modell sieht eine Umkehr vor: Künftig soll grundsätzlich jeder geschäftsfähige Erwachsene als Organspender gelten. Wer das nicht will, muss seinen Widerspruch dokumentieren – etwa im Organspende-Register. Deswegen bezeichnen die Initiatoren des Bundestagsantrags von CDU, CSU, SPD, Grünen und Linken das Modell als Widerspruchsregelung. Der Kreis der potenziellen Spender würde damit deutlich vergrößert. Die Initiatoren verweisen auf Umfragen, denen zufolge die meisten Menschen zu einer Organspende bereit wären; den Schritt, sich als spendenbereit registrieren zu lassen, gehen viele aber nicht.
Wie geht es nun weiter?
Am Donnerstag soll der Antrag zum ersten Mal im Plenum des Bundestags diskutiert werden. Danach wird er zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen, ehe er dann voraussichtlich in einigen Wochen zur finalen Abstimmung zurück ins Plenum kommt.
Bislang haben 254 Abgeordnete den Antrag unterzeichnet – mehr als ein Drittel der 630 Abgeordneten. Die Schlussabstimmung wird voraussichtlich ohne Fraktionszwang erfolgen, als Gewissensentscheidung, wie das bei medizinethischen Themen oft der Fall ist. In Kraft treten soll die Neuregelung – nach einer längeren Übergangsfrist – Anfang 2030.
Bei einer Abstimmung 2020 hatte das Widerspruchsmodell im Bundestag allerdings keine Mehrheit gefunden. Die Initiatoren rechnen sich für eine neue Abstimmung jedoch bessere Chancen aus. Der anhaltend große Mangel an Spenderorganen zeige, dass es zu einer Widerspruchsregelung keine vernünftige Alternative gebe.
Was monieren Kritiker?
Das Widerspruchsmodell wirft schwierige ethische und rechtliche Fragen auf: Kann das Fehlen eines Widerspruchs gegen die Organspende wirklich als eine Art stillschweigende Zustimmung gewertet werden? Dem Bundestag liegt am Donnerstag auch ein Antrag von Gegnern der Widerspruchsregelung vor, dem sich knapp 60 Abgeordnete von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken angeschlossen haben.
Sie betonen, es gebe eine große Spendenbereitschaft in der Bevölkerung, die sich aber noch nicht in den Zahlen des Spendenregisters widerspiegele. Es bestehe kein Problem in der Bereitschaft der Bevölkerung, sondern bei der praktischen Umsetzung. Mehr Information und bessere Aufklärung über die Organspende seien nun nötig, damit Menschen eine freiwillige Entscheidung treffen und diese Entscheidung dokumentieren könnten.