Bauen in Königs Wusterhausen
: Wie sich die Bau-Turbo-Regeln bald ändern könnten

Im Bauausschuss hat die Verwaltung einen neuen Handlungsleitfaden zur Anwendung des Bau-Turbos vorgelegt. Was dieser bedeuten würde – auch für den Bau von Einfamilienhäusern.
Von
Marlene Wetzel
Königs Wusterhausen
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Im Bau befindliche Einfamilienhäuser stehen in einem Neubaugebiet: ARCHIV - Rund die Hälfte des Baufinanzierungs-Neugeschäfts lief im zweiten Quartal 2026 über Kreditvermittler, zeigt eine Studie. (zu dpa: «Schneller zum Kredit? Wie Bau-Kreditvermittler arbeiten») Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++

Die Bau-Turbo-Regelungen von Königs Wusterhausen könnten sich bald ändern. Das beträfe auch den Bau von Einfamilienhäusern. (Symbolbild)

Hauke-Christian Dittrich/dpa-tmn/dpa
  • KW prüft neuen Leitfaden für Bau-Turbo-Anträge – Anwendung teils deutlich eingeschränkt.
  • Bau-Turbo nur auf Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan, Befreiungen kaum vorgesehen.
  • Keine Anwendung in Grün- und Schutzgebieten; mehrere Ortsteile wären damit ausgeschlossen.
  • Neue Bauten müssen sich einfügen, Straßen fertig sein, Stellplätze nachgewiesen und Bäume gepflanzt.
  • Zwei Kategorien geplant: bis zwei Wohneinheiten verwaltungsintern, größere Vorhaben politisch.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Nach mehr oder minder langer Sommerpause tagte am 14. September in Königs Wusterhausen wieder der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt, Mobilität und Klimaschutz, kurz Bauausschuss. Wegen des Bau-Turbos mussten die Mitglieder auch in der regulären Sommerpause zwischen dem 1. Juni und dem 31. August 2026 zusammenkommen. Und nicht nur die, sondern auch die Mitglieder des Hauptausschusses und die Ortsbeiräte.

Denn in Königs Wusterhausen entscheidet der Hauptausschuss bei jedem einzelnen Bauantrag, der nach Bau-Turbo gestellt wird, ob er bewilligt oder abgelehnt wird. Vorher müssen allerdings auch der zuständige Ortsbeirat und der Bauausschuss über jeden einzelnen Bauantrag beraten. Und der Verwaltung selbst, so schreibt Stadtsprecherin Katrin Kunipatz, mache der Bau-Turbo auch zusätzlich Arbeit. Für diese gebe es bislang weder einen finanziellen noch einen personellen Ausgleich vom Bund.

Das ganze Prozedere könnte sich allerdings bald ändern. Die Verwaltung hat, wie versprochen, einen neuen Handlungsleitfaden für Bau-Turbo-Anträge erarbeitet und dem Bauausschuss erstmalig vorgelegt. Dieser hätte ganz konkrete Auswirkungen für Bauherrinnen und Bauherren, die nach dem Bau-Turbo bauen wollen.

In Teilen von KW könnte der Bau-Turbo nicht angewendet werden

Angela Zybell, Leiterin des Amts für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Grünflächen, präsentierte den neuen Handlungsleitfaden. Danach dürfte der Bau-Turbo grundsätzlich nur auf Flächen angewendet werden, die im Flächennutzungsplan oder einem Vorentwurf davon (ab 2027) als Wohnbaufläche definiert sind. Und Befreiungen von Bebauungsplänen wären – Ausnahmen ausgenommen – erst mal nicht vorgesehen. Damit würde die Stadt den Spielraum, den der Bau-Turbo für den Wohnungsbau eigentlich eröffnet, deutlich einschränken.

Auf Grünflächen, in Parks, auf Spielplätzen sowie in Natur-, Landschafts- und Hochwasserschutzgebieten und faktischen Gewerbe- und Industriegebieten dürfte ebenfalls nicht nach Bau-Turbo-Regelungen gebaut werden.

In Senzig und in Teilen von Zeesen, Neue Mühle, Zernsdorf und Kablow könnte der Bau-Turbo damit dann per se nicht mehr angewendet werden, da diese dem Geoportal des Landes Brandenburg zufolge in Landschaftsschutzgebieten liegen.

Gebäude müssten weiterhin in die nähere Umgebung passen

Neue Gebäude müssten sich nach dem neuen Handlungsleitfaden weiterhin hinsichtlich Gebäudehöhe und -masse, Bauweise und Bebauungsdichte auf dem Grundstück und in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Auch dadurch wird der Spielraum, den der Bau-Turbo eigentlich schaffen soll, von der Stadt wieder eingeschränkt.

Hinzu käme, dass neue Gebäude die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse, nachbarschaftlichen Belange sowie wirtschaftlichen Interessen bestehender Betriebe wahren müssten. Schließlich müssten sie an fertiggestellten Straßen gebaut und nachgewiesen werden, dass ausreichend Stellplätze eingeplant sind. Außerdem müsste pro 50 Quadratmeter neu befestigter Fläche ein Laubbaum gepflanzt und 50 Prozent der Grundstücksfläche begrünt werden.

Nicht zuletzt würde sich die Stadt vorbehalten, kommunale Ziele über einen städtebaulichen Vertrag mit dem Bauherrn oder der Bauherrin abzusichern.

Zwei Kategorien von Gebäuden

Die Verwaltung schlägt weiterhin vor, Bauvorhaben in zwei Kategorien zu unterteilen: In Kategorie 1) würden kleine Bauvorhaben mit bis zu zwei Wohneinheiten fallen. Bauanträge dieser Kategorie würden automatisch von der Verwaltung bearbeitet werden und – außer in Ausnahmefällen – nicht mehr über den Tisch der politischen Gremien gehen. In Kategorie 2) würden alle Vorhaben mit mehr als zwei Wohneinheiten fallen. Über ihre Umsetzung würden automatisch die politischen Gremien entscheiden.

Schaut man auf die 24 Bau-Turbo-Anträge, die laut Stadtsprecherin Kunipatz im Juli bei der Verwaltung vorlagen, zeigt sich: Fast alle betreffen Einfamilienhäuser der Kategorie 1. Der Hauptausschuss hat sie überwiegend beschlossen. Müssten solche Fälle künftig nicht mehr politisch entschieden werden, könnte das den Aufwand für alle Beteiligten deutlich reduzieren.

Bauvorbescheide könnten wegfallen

Wie auch vom Gesetzgeber vorgesehen, würden Bauvorbescheide nach dem von Zybell vorgestellten Handlungsleitfaden in Königs Wusterhausen entfallen. Heißt: Wenn jemand plant, ein Gebäude nach dem Bau-Turbo zu bauen, kann er oder sie sich vorab nicht mit einem Bauvorbescheid absichern, dass der Bauantrag auch durchgeht.

Gerade dieser Punkt sorgte anschließend für Diskussionen. Die sachkundige Einwohnerin Gudrun Eichler etwa mahnte: „Nehmen Sie den Bürgern nicht dieses wichtige Instrument.“ Zybell entgegnete, das Problem seien die Fristen der Bauvorbescheide. Denn diese gelten in Brandenburg sieben Jahre. Der Bau-Turbo ist aber erst mal nur bis 2030 in Kraft. Ob die Sonderregelung verlängert wird, ist noch unklar.

Zu den Vorbescheiden hatte es bereits vor der Sommerpause Diskussionen gegeben. Bürgermeisterin Wiezorek hatte im Hauptausschuss im Mai etwa gesagt, dass Bauvorbescheide die Idee des Bau-Turbos konterkarieren würden. Schließlich ginge es darum, schnell Wohnraum zu schaffen. Mit Bauvorbescheiden verlängere sich das Prozedere aber.

Die Bauvorbescheide waren aber nicht der einzige Punkt, der im Bauausschuss an dem präsentierten Handlungsleitfaden kritisiert wurde. „Wann kommt denn der Bau-Turbo überhaupt mal zur Anwendung?“, fragte jemand.

Am Ende empfahlen die Mitglieder des Bauausschusses den Handlungsleitfaden nicht weiter. Zybell versprach, die Anregungen aus der Diskussion bis zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses am 28. September in den Handlungsleitfaden einzuarbeiten, wo erneut über ihn beraten wird. Ob und in welcher Form er schließlich zur Anwendung kommt, entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.