Bauen in Königs Wusterhausen: Warum KW den Bauturbo im Sommer pausiert

In Königs Wusterhausen ist der Bauturbo erstmal ausgesetzt. Was heißt das? (Symbolbild)
Marcus Brandt/dpa- Königs Wusterhausen setzt den Bauturbo im Sommer aus – Anträge können automatisch scheitern.
- Hintergrund: Gremien sind in den Sommerferien oft nicht beschlussfähig, so die Stadtverwaltung.
- Zwischen 1. Juni und 31. August eingehende Anträge gelten nach drei Monaten als abgelehnt.
- Ziel ist, Genehmigungsfiktion zu verhindern, die im Baugesetzbuch nach Fristablauf greift.
- Stadt arbeitet an Leitlinien, da viele Anträge Einfamilienhäuser betreffen und Zersiedelung droht.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die deutsche Bundesregierung hat 2025 ein Gesetz auf den Weg gebracht, das ein kompliziertes Antragsverfahren beschleunigen soll: den Bauturbo. Wichtig und überfällig, könnte man meinen, da es in vielen deutschen Städten zu wenig Wohnungen gibt. Doch der Bauturbo stellt Kommunen offenbar vor große Herausforderungen.
Auch Königs Wusterhausen im Speckgürtel von Berlin benötigt dringend Wohnraum. Die Stadt war die erste Stadt in Dahme-Spreewald, die den Bauturbo im März 2026 umsetzte. Das Gesetz soll für fünf Jahre gelten.
Doch schon in diesem Sommer tritt die Stadt wieder auf die Bremse. Am 6. Juli 2026 haben Stadtverordnete und Verwaltung beschlossen, Anträge abzulehnen, wenn die Gremien nicht beschlussfähig sind. Anträge, die zwischen dem 1. Juni und dem 31. August eingehen, werden also automatisch abgelehnt, wenn sie drei Monate lang nicht bearbeitet wurden.
„Damit soll verhindert werden, dass die Anträge nach dem Zeitablauf von drei Monaten automatisch als genehmigt gelten (Genehmigungsfiktion), wie es im Baugesetzbuch vorgesehen ist“, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. Vor einer Entscheidung im Hauptausschuss müsse ein Bauturbo-Antrag auch dem Ortsbeirat und dem Fachausschuss zur Stellungnahme vorgelegt werden. Diese seien insbesondere in den Sommerferien nicht immer beschlussfähig.
Überlastung der Kommunen durch den Bauturbo?
Die Stadtverordnetenversammlung diskutierte in den vergangenen Monaten über viele Bauturbo-Anträge, die Einfamilienhäuser betrafen. Das Gesetz ist eigentlich für den Bau von Wohnungen gedacht, wie aus einer Veröffentlichung der Bundesregierung dazu hervorgeht. Mit dem Bauturbo-Gesetz kann der Grundsatz, dass sich ein geplantes Wohngebäude in die nähere Umgebung einfügen muss, ausgehebelt werden. Dies nutzte etwa ein Paar für den Antrag auf den Bau eines Einfamilienhauses in Zeesen.
„Wir erarbeiten derzeit Leitlinien für die Anwendung, damit unsere Stadt nicht wahllos zersiedelt, gewachsene Strukturen in den Ortsteilen erhalten bleiben und unsere grüne Stadt geschützt wird“, antwortet Pressesprecherin Katrin Kunipatz auf eine Anfrage zum Bauturbo-Gesetz. Nach Eingang des Bauantrages prüft der Landkreis innerhalb von drei Wochen die Unterlagen und beteiligt die betroffenen Behörden, darunter die Stadt. Die Stadt Königs Wusterhausen hat dann 14 Tage Zeit zur Prüfung, auch um bei Bedarf fehlende Unterlagen nachzufordern. Läuft diese Frist ab, müsse die Stadt das Vorhaben nach dem vorliegenden Stand bewerten.
Nach der Prüfung durch die Bauaufsicht wird die Stadt ein weiteres Mal beteiligt, je nach Vorhaben mit unterschiedlichen Fristen von zwei beziehungsweise drei Monaten. Läuft diese Frist ab, gilt der Antrag als genehmigt. „Der Bauturbo bringt zusätzliche Aufgaben, für die es bislang weder einen finanziellen noch einen personellen Ausgleich vom Bund gibt“, sagt Sprecherin Kunipatz. Am 23. Juli 2026 lagen der Stadt 24 Anträge zum Bauturbo und insgesamt 122 Bauanträge vor.


