Am Sonntag, dem 12.02.2023, ist es so weit: Die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus findet statt. Wer den Gang ins Wahllokal nicht antreten kann oder möchte, für den ist die Briefwahl eine gute Alternative. Doch bis wann kann man noch Briefwahl beantragen? Das sind die Fristen.

Stimme abgeben per Post: So lange kann man noch Briefwahl beantragen

Um per Briefwahl wählen zu können, ist es notwendig, diese zu beantragen. Laut der Internetseite des Berliner Wahlleiters, kann der Antrag kann noch bis zum 10. Februar 2023, 18.00 Uhr, gestellt werden.
Wahlberechtigte, die sich die Briefwahlunterlagen an eine Anschrift außerhalb Berlins senden lassen, gilt es bei der Antragstellung die Laufzeiten der Post berücksichtigen. Denn die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis zum Sonntag, den 12. Februar 2023, 18.00 Uhr, beim zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen sein.
Zur Beantragung eines Wahlscheins gibt es diese Möglichkeiten:
  • per elektronischem Antrag
  • per E-Mail
  • postalisch
  • per Fax
Weiterhin heißt es, dass der elektronische Wahlscheinantrag aufgrund von Bearbeitungs- und Postlaufzeiten lediglich bis einschließlich Dienstag, den 7. Februar 2023, zur Verfügung steht. „Bitte wenden Sie sich ab 8. Februar 2023 direkt an das für Sie zuständige Bezirkswahlamt“. Briefwahlunterlagen sind beim zuständigen Bezirkswahlamt zu beantragen, hier gibt es die Linkliste der Bezirkswahlämter.
04.01.2023, Berlin: Eine Person hält Wahlunterlagen zur Briefwahl für die Wiederholungswahlen in Berlin in der Hand.
04.01.2023, Berlin: Eine Person hält Wahlunterlagen zur Briefwahl für die Wiederholungswahlen in Berlin in der Hand.
© Foto: Jens Kalaene/dpa

Wer die Briefwahl per Post beantragt, muss zahlen

Wer per Brief wählen will, der muss die postalische Beantragung der Unterlagen bei der Stadt Berlin selbst zahlen. Der Wähler muss das Porto in Höhe von 85 Cent selbst aufbringen. Das ist laut Berliner Zeitung nicht in allen Bundesländern so. Per E-Mail, elektronischem Antrag oder per Fax bleibt der Antrag allerdings kostenfrei.

Bislang geringeres Interesse an Briefwahl

Das Interesse an der Briefwahl ist bei der Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus deutlich niedriger als bei der Wahl im September 2021, wie die Berliner Zeitung berichtet. Bis Sonntag, dem 05. Februar, wurden 723.275 Wahlscheine ausgestellt, mit denen Briefwahl möglich ist. Das entspricht gut einem Viertel (26,4 Prozent) der Wahlberechtigten. Im September 2021 war es zum vergleichbaren Zeitpunkt genau ein Drittel (33 Prozent).

Die Spitzenkandidaten im Überblick

Berlin-Wahl: Umfragen und Ergebnisse

Alle aktuellen Umfragen sowie Ergebnisse der Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin gibt es am Sonntag in einem Extra-Artikel. Neben der Wiederholung der Wahl des Abgeordnetenhauses ist außerdem noch offen, wann und gegebenenfalls auch in welchem Umfang die Bundestagswahl in Berlin wiederholt wird. Diese Wahlkreise sind betroffen.