Union Berlin Bundesliga
: Endgültiges Urteil nach Feuerzug-Eklat – Sieg für Bochum

Das ständige Schiedsgericht des DFB wertet das Hinspiel zwischen Union Berlin und dem VfL Bochum mit 2:0 für den VfL. Sportlich dürfte das jedoch kaum noch Relevanz haben.
Von
Peter Mertes
Berlin
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1. FC Union Berlin - VfL Bochum: ARCHIV - 14.12.2024, Berlin: Fußball: Bundesliga, 1. FC Union Berlin - VfL Bochum, 14. Spieltag, An der Alten Försterei. Bochums Torwart Patrick Drewes zeigt einen Gegenstand, mit dem er am Kopf getroffen wurde. (zu dpa: «Feuerzeug-Eklat: Union-Kapitän fände Unentschieden gerecht») Foto: Andreas Gora/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Endgültiges Urteil: Nachdem Bochum-Keeper Patrick Drewes im Hinspiel gegen Union Berlin von einem Feuerzeug getroffen wurde, wird das Spiel endgültig für den VfL Bochum gewertet.

Andreas Gora/dpa
  • Das DFB-Schiedsgericht wertet das Hinspiel Union Berlin vs. Bochum mit 2:0 für Bochum.
  • Grund: Feuerzeugwurf auf Bochum-Keeper Drewes im Dezember, Spiel wurde unterbrochen.
  • Rückspiel endete 1:1; Bochum bleibt Tabellenletzter, Abstieg droht.
  • Schiedsgericht bestätigt Urteile der DFB-Gerichte, Union wirft Drewes Schauspielerei vor.
  • Bochum kämpft am Freitag gegen Heidenheim um den Klassenerhalt.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Einen Tag nach dem Rückspiel zwischen Union Berlin und dem VfL Bochum verkündet das Ständige Schiedsrichtsgericht des Deutschen Fußball-Bunds (DFB) das nun auch offizielle Ergebnis des Hinspiels. Das wird nach dem Feuerzeugwurf auf VfL-Torwart Patrick Drewes endgültig mit 2:0 zugunsten der Bochumer gewertet. Das urteilte das Ständige Schiedsgericht nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) über vier Monate nach dem Skandalspiel, das eigentlich 1:1 geendet hatte.

Das Schiedsgericht bestätigte damit die Urteile des Sport- und Bundesgerichts des Deutschen Fußball-Bundes. Für den Tabellenletzten aus Bochum ist das Urteil so etwas wie der letzte Hoffnungsschimmer im Abstiegskampf. Nachdem das Rückspiel gegen Union am Sonntag auch 1:1 geendet hatte, ist der VfL kaum noch zu retten. Aktuell liegt die Mannschaft von Trainer Dieter Hecking vier Zähler hinter dem Relegationsrang. Sollte Bochum am Freitag den Showdown in Heidenheim verlieren, stünde der siebte Bundesliga-Abstieg fest.

Die Berliner haben den Klassenerhalt hingegen längst sicher. Für sie ist die Entscheidung aus sportlicher Sicht bedeutungslos. Das Ständige Schiedsgericht ist für sämtliche Streitigkeiten zwischen einem Proficlub und dem DFB beziehungsweise der Deutschen Fußball Liga (DFL) zuständig.

Nichtangriffspakt in der Nachspielzeit

Die Partie im Stadion An der Alten Försterei war am 14. Dezember in der 92. Minute für mehr als 25 Minuten unterbrochen, nachdem der Bochumer Schlussmann Drewes von einem aus dem Union-Block geworfenen Feuerzeug getroffen worden war und vom Feld musste.

Das Spiel wurde danach durch Schiedsrichter Martin Petersen ohne Drewes fortgesetzt und beendet. Da Bochum sein Auswechselkontingent bereits ausgeschöpft hatte, ging Angreifer Philipp Hofmann kurzzeitig ins Tor. Beide Teams passten in einem Nichtangriffspakt den Ball lediglich hin und her, um die Begegnung zu beenden.

Union wirft Drewes Schauspielerei vor

Das DFB-Sportgericht hatte im Januar zunächst geurteilt, dass Drewes durch das Feuerzeug am Kopf verletzt und Bochum geschwächt worden sei. Deshalb wäre sogar ein Spielabbruch gerechtfertigt gewesen. Das DFB-Bundesgericht wies die Berufung der Berliner im Februar ebenfalls zurück und bestätigte das erste Urteil.

Die Berliner warfen Drewes mehr oder weniger direkt Schauspielerei vor. „Für eine besondere Schauspieleinlage von Herrn Drewes oder für ein Komplott oder eine Schmierenkomödie haben wir nicht die entsprechenden Anhaltspunkte bekommen“, hatte Sportgerichtsrichter Stephan Oberholz entgegnet.

Union Berlin akzeptiert das Urteil

Schiedsgerichts-Vorsitzender Prof. Dr. Udo Steiner begründete nun: „Die Entscheidung des DFB-Sportgerichts ist frei von Rechtsfehlern und beruht auf den Vorgaben der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung. Die Voraussetzungen des § 18 Nr. 4 Satz 2 sind erfüllt. Das Spiel wurde nicht abgebrochen, sondern fortgesetzt, aber die beteiligten Mannschaften haben einvernehmlich auf das Erzielen weiterer Tore verzichtet. Deshalb hat das Schiedsgericht diesen Fall als faktischen Spielabbruch gewertet und dem förmlichen Spielabbruch durch einen Schiedsrichter gleichgestellt.“

Union Berlins Präsident Dirk Zingler erklärte in einer Vereinsmitteilung zum Urteil: „Wir akzeptieren das Urteil des Schiedsgerichtes, auch wenn es unserer Auffassung von einem sportlich-fairen Wettbewerb in der Bundesliga nicht entspricht. Am Ende liegt es in erster Linie in der Verantwortung der teilnehmenden Klubs, die Integrität des Wettbewerbs zu gewährleisten, sportlich erzielte Ergebnisse zu schützen und nicht zu versuchen, Ereignisse von außen für den eigenen Vorteil zu missbrauchen.“ (mit dpa)

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